![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||||||||
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Übergabe an die Öffentlichkeit am Dienstag, Am 12. Dezember 2003 fasste der Deutsche Bundestag den Beschluss, ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten. Das war ein wichtiger Erfolg für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und für die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken", die gemeinsam für dieses Projekt geworben haben. Seit sechzehn Jahren haben wir uns für das Denkmal eingesetzt, unterstützt von zahlreichen Organisationen und Einzelpersönlichkeiten. 75 Jahre nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten und 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist es nun endlich erreicht, dass die Bundesrepublik Deutschland den verfolgten Homosexuellen einen Gedenkort widmet. Am 27. Mai 2008 wird das Denkmal auf Einladung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann feierlich der Öffentlichkeit übergeben. Zur Übergabe sprechen:
Die Veranstaltung ist öffentlich, Besucher benötigen keine gesonderte
Einladung. Das Denkmal entstand am südlichen Rand des Großen Tiergartens nach dem Entwurf des dänisch-norwegischen Künstlerduos Michael Elmgreen und Ingar Dragset, das den künstlerischen Wettbewerb gewonnen hat. Der Wettbewerb war vom Land Berlin im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und in Abstimmung mit der Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ und dem LSVD ausgelobt worden. Viele Jahrzehnte waren die homosexuellen NS-Opfer in Deutschland aus der offiziellen Gedenkkultur ausgeschlossen. Sie wurden von Entschädigungszahlungen ausgegrenzt. § 175 StGB, der sexuelle Begegnungen unter Männern unter Strafe stellte, blieb in der Bundesrepublik in seiner Nazi-Fassung bis 1969 unverändert in Kraft. In vielen Ländern dieser Welt sind Schwule und Lesben heute noch schwerer Verfolgung ausgesetzt. Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Lesben und Schwulen entschieden entgegenzutreten. Das Denkmal soll laut Beschluss des Bundestages von 2003 die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wachhalten sowie ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen. Der weiterentwickelte Entwurf des Künstelduos Michael Elmgreen und Ingar Dragset setzt die vielfältige Aufgabenstellung des Bundestags eindrucksvoll um. Finanziert wird das Denkmal aus dem Etat des Bundeskulturstaatsministers. Das Land Berlin hat das Grundstück gestiftet. Die Übergabe an die Öffentlichkeit wird im im Auftrag der Bundesregierung von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas organisiert. Die Stiftung übernimmt in Folge im Einvernehmen mit den Initiatoren auch die weitere Betreuung des Gedenkortes.
|
|
![]() |
|
|
|
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
|